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Verbesserte Lebensmittelsicherheit - Durch das Festsetzen von Ausschlusskriterien in der Zulassung, Eliminierung von Pestizidrückständen in europäischen Lebensmitteln, die krebserregend, erbgutschädigend, fortpflanzungsschädlich oder hormonell wirksam sind
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Aktive Risikominderung bei der Pestizidzulassung - Ersatz von gefährlichen Pestiziden durch weniger bedenkliche Pestizide bei der behördlichen Zulassung.
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